Ein Unternehmen unterteilt ein Portfolio ausgestellter Versicherungsverträge in mindestens:

 

a)

eine Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind (soweit vorhanden);

 

b)

eine Gruppe von Verträgen, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden (soweit vorhanden) und

 

c)

eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios (soweit vorhanden).

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