Ein Unternehmen unterteilt ein Portfolio ausgestellter Versicherungsverträge in mindestens:
a) |
eine Gruppe von Verträgen, die bei erstmaligem Ansatz belastend sind (soweit vorhanden); |
b) |
eine Gruppe von Verträgen, bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden (soweit vorhanden) und |
c) |
eine Gruppe mit den verbleibenden Verträgen eines Portfolios (soweit vorhanden). |
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