Ein Unternehmen hat Angaben zur Sensitivität gegenüber Änderungen der Risikovariablen aus unter IFRS 17 fallenden Verträgen vorzulegen. Zur Erfüllung dieser Vorschrift sind folgende Angaben erforderlich:

 

a)

eine Sensitivitätsanalyse, aus der ersichtlich ist, wie das Ergebnis und das Eigenkapital durch Änderungen der Risikovariablen beeinflusst worden wären, die zum Abschlussstichtag begründeterweise für möglich gehalten wurden:

i)

für das Versicherungsrisiko muss gezeigt werden, wie die Risikovariablen sich — vor und nach Risikominderung durch gehaltene Rückversicherungsverträge — auf die ausgestellten Versicherungsverträge auswirken; und

ii)

für jede Art von Marktrisiko muss die Beziehung zwischen den Sensitivitäten gegenüber Änderungen der Risikovariablen, die aus Versicherungsverträgen entstehen, und Änderungen der Risikovariablen, die aus vom Unternehmen gehaltenen finanziellen Vermögenswerten entstehen, erläutert werden.

 

b)

die bei der Erstellung der Sensitivitätsanalyse verwendeten Methoden und zugrunde gelegten Annahmen; und

 

c)

die Änderungen der Methoden und Annahmen zur Erstellung der Sensitivitätsanalyse gegenüber der Vorperiode sowie die Gründe für diese Änderungen.

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