Ein Leasingnehmer hat für die Berichtsperiode folgende Beträge anzugeben:

 

a)

Abschreibungsbetrag für das Nutzungsrecht nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte;

 

b)

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten;

 

c)

Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach Paragraph 6 bilanziert werden. Darin nicht enthalten sein muss der Aufwand für Leasingverhältnisse mit maximal einmonatiger Laufzeit;

 

d)

Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, die nach Paragraph 6 bilanziert werden. Darin nicht enthalten sein darf der in Paragraph 53(c) enthaltene Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt;

 

e)

den nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogenen Aufwand für variable Leasingzahlungen;

 

f)

Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten;

 

g)

die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse;

 

h)

Zugänge zu Nutzungsrechten;

 

i)

Gewinne und Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen; und

 

j)

Buchwert des Nutzungsrechts am Ende der Berichtsperiode nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge