Nach dem Bereitstellungsdatum bewertet der Leasingnehmer die Leasingverbindlichkeit wie folgt:
a) |
er erhöht den Buchwert, um dem Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit Rechnung zu tragen; |
b) |
er verringert den Buchwert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen; und |
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