Mit den im Dezember 2016 veröffentlichten Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards, Zyklus 2014–2016 wurde Paragraph 5A hinzugefügt und Paragraph B17 geändert. Diese Änderungen sind rückwirkend gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.
[1] Hinzugefügt durch Verordnung (EU) 2018/182. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahres.
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