Ein gemeinschaftlich Tätiger bilanziert in Bezug auf seinen Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit:

 

(a)

seine Vermögenswerte, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten;

 

(b)

seine Schulden, einschließlich seines Anteils an jeglichen gemeinschaftlich eingegangenen Schulden;

 

(c)

seine Erlöse aus dem Verkauf seines Anteils am Ergebnis der gemeinschaftlichen Tätigkeit

 

(d)

seinen Anteil an den Erlösen aus dem Verkauf des Produktionsergebnisses durch die gemeinschaftliche Tätigkeit; und

 

(e)

seine Aufwendungen, einschließlich seines Anteils an jeglichen gemeinschaftlich eingegangenen Aufwendungen.

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