Dividenden werden nur dann erfolgswirksam erfasst, wenn

 

a)

der Rechtsanspruch des Unternehmens auf Zahlung der Dividende besteht,

 

b)

dem Unternehmen der mit der Dividende verbundene wirtschaftliche Nutzen wahrscheinlich zufließen wird und

 

c)

die Höhe der Dividende verlässlich bewertet werden kann.

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