Durch IFRS 13, veröffentlicht im Mai 2011, wurden die Paragraphen 3, 28, 29, B4 und B26 sowie Anhang A geändert und die die Paragraphen 27–27B gestrichen. Ein Unternehmen hat die betreffenden Änderungen anzuwenden, wenn es IFRS 13 anwendet.

[1] Angefügt durch Verordnung (EU) Nr. 1255/2012. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnenden Geschäftsjahres.

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