VERWEISE
- [Anzuwenden ab 1.1.2019:] IFRS 16 Leasingverhältnisse[1]
[Absatz anzuwenden ab 1.1.2019:] IAS 1 Darstellung des Abschlusses (in der 2007 überarbeiteten Fassung)
[Absatz anzuwenden bis 30.12.2019:] IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007[2])
- IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler
- IAS 16 Sachanlagen (überarbeitet 2003)
- IAS 23 Fremdkapitalkosten
- IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten (überarbeitet 2004)
- IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
HINTERGRUND
1
Viele Unternehmen sind verpflichtet, Sachanlagen zu demontieren, zu entfernen und wiederherzustellen. In dieser Interpretation werden solche Verpflichtungen als "Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen" bezeichnet. Gemäß IAS 16 umfassen die Anschaffungskosten von Sachanlagen die erstmalig geschätzten Kosten für die Demontage und das Entfernen des Gegenstands sowie die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet, d. h. die Verpflichtung, die ein Unternehmen entweder bei Erwerb des Gegenstands eingeht oder anschließend, wenn es während einer gewissen Periode den Gegenstand zu anderen Zwecken als zur Herstellung von Vorräten nutzt. IAS 37 enthält Vorschriften zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen. Diese Interpretation enthält Leitlinien zur Bilanzierung der Auswirkung von Bewertungsänderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen.
ANWENDUNGSBEREICH
2
Diese Interpretation wird auf Bewertungsänderungen jeder bestehenden Rückstellung für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- oder ähnliche Verpflichtungen angewandt, die sowohl
(b) |
als eine Verbindlichkeit gemäß IAS 37 angesetzt wurde. |
Eine Rückstellung für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- oder ähnliche Verpflichtungen kann beispielsweise beim Abbruch einer Fabrikanlage, bei der Sanierung von Umweltschäden in der rohstoffgewinnenden Industrie oder bei der Entfernung von Sachanlagen entstehen.
FRAGESTELLUNG
3
Diese Interpretation behandelt, wie die Auswirkung der folgenden Ereignisse auf die Bewertung einer bestehenden Rückstellung für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- oder ähnliche Verpflichtungen zu bilanzieren ist:
(a) |
eine Änderung des geschätzten Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen (z. B. Cashflows), der für die Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist; |
(c) |
eine Erhöhung, die den Zeitablauf widerspiegelt (dies wird auch als Aufzinsung bezeichnet). |
BESCHLUSS
4
Bewertungsänderungen einer bestehenden Rückstellung für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- oder ähnliche Verpflichtungen, die auf Änderungen der geschätzten Fälligkeit oder Höhe des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen, der zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich ist, oder auf einer Änderung des Abzinsungssatzes beruhen, sind gemäß den nachstehenden Paragraphen 5-7 zu behandeln.
5
Wird der dazugehörige Vermögenswert nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet,
(a) |
sind Änderungen der Rückstellung gemäß (b) zu den Anschaffungskosten des dazugehörigen Vermögenswerts in der laufenden Periode hinzuzufügen oder davon abzuziehen; |
6
Wird der dazugehörige Vermögenswert nach dem Neubewertungsmodell bewertet:
(a) |
gehen die Änderungen in die für diesen Vermögenswert angesetzten Neubewertungsrücklage ein, so dass
|
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