Ein Unternehmen hat Folgendes anzugeben:
a) |
ob es das Modell des beizulegenden Zeitwerts oder das Anschaffungskostenmodell anwendet; |
b) |
[gestrichen] |
d) |
[gestrichen] |
g) |
die Existenz und die Höhe von Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien oder der Überweisung von Erträgen und Veräußerungserlösen; |
h) |
vertragliche Verpflichtungen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien zu kaufen, zu erstellen oder zu entwickeln, oder solche für Reparaturen, Instandhaltung oder Verbesserungen. |
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