Soweit ein immaterieller Vermögenswert gemäß IAS 22 (überarbeitet 1998), Unternehmenszusammenschlüsse, bei einem Unternehmenszusammenschluss in Form eines Unternehmenserwerbes erworben wird, basieren die Anschaffungskosten dieses immateriellen Vermögenswertes auf seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.

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