Dieser Standard ist von allen Unternehmen auf die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögenswerte anzuwenden, mit Ausnahme von:
(a) |
immateriellen Vermögenswerten, die durch einen anderen International Accounting Standard abgedeckt werden; |
(b) |
finanziellen Vermögenswerten, wie sie in IAS 32, Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung beschrieben, sind; |
(c) |
Abbau- und Schürfrechten und Ausgaben für die Erschließung oder die Förderung und den Abbau von Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nicht regenerativen Ressourcen; und |
(d) |
immateriellen Vermögenswerten, die bei Versicherungsunternehmen aus Verträgen mit Policeinhabern entstehen. |
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