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Ein Unternehmen hat für das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Ergebnis das unverwässerte Ergebnis je Aktie zu ermitteln; sofern ein entsprechender Ausweis erfolgt, ist auch das diesen Stammaktionären zurechenbare Ergebnis aus dem fortzuführenden Geschäft darzustellen.
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Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist zu ermitteln, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehende Ergebnis (Zähler) durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf gewesenen Stammaktien (Nenner) dividiert wird.
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Die Angabe des unverwässerten Ergebnisses je Aktie dient dem Zweck, einen Maßstab für die Beteiligung jeder Stammaktie eines Mutterunternehmens an der Ertragskraft des Unternehmens während des Berichtszeitraums bereitzustellen.
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