Bei einigen Gemeinschaftsunternehmen werden ein oder mehrere in das Unternehmen eingebrachte oder für dessen Zwecke erworbene und dafür eingesetzte Vermögenswerte von den Partnerunternehmen gemeinschaftlich geführt und sind häufig auch deren gemeinsames Eigentum. Diese Vermögenswerte werden zum Nutzen der Partnerunternehmen eingesetzt. Jedem Partnerunternehmen steht ein Anteil an den von den gemeinschaftlich geführten Vermögenswerten erbrachten Leistungen zu, und jedes von ihnen trägt den vereinbarten Anteil an den Aufwendungen.
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