Unternehmen, die nach Paragraph 10 des IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse von der Konsolidierung oder nach Paragraph 2 des IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen von der Quotenkonsolidierung oder nach Paragraph 13 (c) dieses Standards von der Anwendung der Equity-Methode befreit sind, können Einzelabschlüsse als ihren einzigen Abschluss veröffentlichen.

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