Unter einer Gruppe von Sachanlagen versteht man eine Zusammenfassung von Vermögenswerten, die sich durch ähnliche Art und ähnliche Verwendung in einem Unternehmen auszeichnen. Beispiele für eigenständige Gruppen sind:

 

(a)

unbebaute Grundstücke;

 

(b)

Grundstücke und Gebäude;

 

(c)

Maschinen und technische Anlagen;

 

(d)

Schiffe;

 

(e)

Flugzeuge;

 

(f)

Kraftfahrzeuge;

 

(g)

Betriebsausstattung;

 

(h)

Büroausstattung; und

 

(i)[1]

fruchttragende Pflanzen.

[1] Angefügt durch Verordnung (EU) 2015/2113. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahres.

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