In der Gewinn- und Verlustrechnung sind für die betreffende Periode zumindest folgende Posten darzustellen:

 

(a)

Umsatzerlöse;

 

(b)

Finanzierungsaufwendungen;

 

(c)

Gewinn- oder Verlustanteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden;

 

(d)

Steueraufwendungen;

 

(e)

ein gesonderter Betrag, welcher der Summe entspricht aus (i) dem Ergebnis nach Steuern des aufgegebenen Geschäftsbereichs und (ii) dem Ergebnis nach Steuern, das bei der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder der Veräußerung der Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppe(n), die den aufgegebenen Geschäftsbereich darstellen, erfasst wurde; und

 

(f)

Ergebnis.

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