In der Gewinn- und Verlustrechnung sind für die betreffende Periode zumindest folgende Posten darzustellen:
(a) |
Umsatzerlöse; |
(b) |
Finanzierungsaufwendungen; |
(c) |
Gewinn- oder Verlustanteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden; |
(d) |
Steueraufwendungen; |
(f) |
Ergebnis. |
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