Rz. 1

Die für die GmbH maßgeblichen gesetzlichen Regelungen betreffend

  • die Gründung der Gesellschaft,
  • die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter,
  • Vertretung und Geschäftsführung,
  • Abänderungen des Gesellschaftsvertrags sowie
  • Auflösung und Nichtigkeit der GmbH

finden sich im 1892 in Kraft getretenen (und seitdem mehrfachen Änderungen unterzogenen) Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

 

Rz. 2

GmbH-spezifische Regelungen außerhalb des GmbHG sind die §§ 46ff., 138 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) betreffend die Verschmelzung und Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie §§ 13e, 13g des Handelsgesetzbuchs (HGB) mit Sonderbestimmungen für Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

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