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Von einer Schein-GmbH & Co. KG wird gesprochen, wenn das Bestehen einer KG z. B. durch unrichtige Eintragung im Handelsregister oder anders, z. B. durch Firmenführung, Unterhalten eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs, vorgetäuscht wird. In der Praxis ist eine Scheingesellschaft selten.

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