OFD Magdeburg, 13.8.2003, S 2137 - 19 - St 211

Der BFH hat mit Urteil vom 5.6.2002, I R 96/00 entschieden, dass für die beim Verkauf einer Hörhilfe eingegangene Verpflichtung eines Hörgeräte-Akustikers zur kostenlosen Nachbetreuung des Gerätes eine Rückstellung zu bilden ist.

Diese Entscheidung entspricht nicht der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 7.2.1994, IV B 2 – S 2137 – 3/94, BStBl 1994 I S. 140), die auf einem Urteil des BFH vom 10.12.1992, XI R 34/91 (BStBl 1994 II S. 158) beruht.

Die Frage, ob das Urteil vom 5.6.2002 Anwendung finden soll, ist noch nicht abschließend geklärt.

Es wird gebeten, von der Anwendung des Urteils bis auf weiteres abzusehen.

Einsprüche gegen Feststellungs- bzw. Steuerbescheide, denen die noch gültige Verwaltungsauffassung zu Grunde gelegt wurde, können gemäß § 363 Abs. 2 AO ruhen. Auf Antrag kann Aussetzung der Vollziehung gewährt werden.

 

Normenkette

EStG § 6

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