BMF, 2.3.2001, IV C 1 - S 2252 - 56/01

Hochzinsanleihen sind Schuldverschreibungen mit einem regelmäßig über dem Marktzins liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Emittenten zur Rückzahlung des Kapitals oder der Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien. Umtauschanleihen sind Schuldverschreibungen mit festem, unter dem marktüblichen Zins im Zeitpunkt der Emission liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Gläubigers zur Kapitalrückzahlung oder Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien. Für die steuerliche Behandlung gilt nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Hochzinsanleihen und Umtauschanleihen sind Kapitalforderungen, bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c) EStG). Denn im Zeitpunkt des Erwerbs steht noch nicht fest, ob das Wahlrecht zur Übertragung von Aktien ausgeübt wird und in welchem Umfang dem Stpfl. Erträge zufließen werden. Da die Anleihen keine Emissionsrendite haben, ist als Kapitalertrag der Unterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt für den Erwerb und den Einnahmen aus der Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (sog. Marktrendite) der Besteuerung zu Grund zu legen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Dies gilt auch für Fälle der Einlösung durch Ersterwerber.

 

Normenkette

EStG § 20

 

Fundstellen

BStBl I, 2001, 206

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