rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Überprüfung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auf ihre Rechtmäßigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Lohnsteueranrufungsauskunft sagt nur aus, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.
  2. Die inhaltliche Überprüfung einer erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft durch die Finanzgerichte beschränkt sich darauf, ob das Finanzamt den zur Entscheidung gestellten Sachverhalt zutreffend erfasst und ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des zur Prüfung gestellten Sachverhaltes in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.
  3. Die vom Finanzamt im Rahmen einer Lohnsteueranrufungsauskunft geäußerte Rechtsansicht, dass es sich bei vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer außerhalb einer Betriebsveranstaltung zugewendeten Weihnachtspäckchen mit Lebensmitteln im Wert von je 20 € um Arbeitslohn handelt, ist nicht evident rechtsfehlerhaft.
  4. Ist die Übergabe der Päckchen auf Weihnachtsfeiern wegen der Schicht Betriebs und der Vielzahl der Arbeitnehmer organisatorisch nicht möglich, führt dies nicht dazu, dass es sich bei den übergebenen Päckchen um eine bloße-nicht steuerbare Aufmerksamkeit handelt.
 

Normenkette

EStG §§ 42e, 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, S. 2; LStDV § 2 Abs. 1 S. 3

 

Streitjahr(e)

2017

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte der Klägerin die Auskunft erteilen muss, dass außerhalb einer Betriebsveranstaltung an Arbeitnehmer der Klägerin überreichte Weihnachtsgeschenke im Wert von rund 20 Euro pro Person kein Arbeitslohn sind und deshalb unabhängig von der 44 Euro-Freigrenze nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

Die Klägerin ist eine in A ansässige Aktiengesellschaft und betreibt den B. Sie beschäftigt rund x.000 Arbeitnehmer, die teilweise im Schichtdienst tätig sind.

Ab 2003 bestand eine Betriebsvereinbarung, wonach die Arbeitnehmer in der Weihnachtszeit ein sog. Weihnachtspaket im Sachwert von rund 20 Euro (zzgl. sog. Logistikkosten) erhalten. In § 2 Abs. 2 der Betriebsvereinbarung heißt es zudem, dass zur Vermeidung von Lohnsteuer das Weihnachtsgeschenk „im Rahmen einer Weihnachtsfeier (Betriebsveranstaltung) überreicht” werde. Ausnahme hiervon könnten lediglich bei Abwesenheit der Mitarbeiter/des Mitarbeiters wegen Arbeitsunfähigkeit, Urlaubs oder dienstlichen Gründen gemacht werden (siehe im Einzelnen Bl. 4 Lohnsteuer-Arbeitgeberakten „Klage”).

Der Beklagte führte bei der Klägerin eine Lohnsteueraußenprüfung für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 durch und gelangte zu der Ansicht, dass die Klägerin den Arbeitnehmern Weihnachtspakete im Wert von ca. jeweils 22 Euro zzgl. sog. „Handlingskosten” in Höhe von rund ca. jeweils 2,70 Euro zur Verfügung gestellt und dass die Klägerin nicht nachgewiesen habe, dass die Weihnachtpakete im Rahmen von Weihnachtsfeiern übergeben worden seien. Die Weihnachtspakete seien keine bloßen (nicht steuerbaren) Aufmerksamkeiten, da die Sachzuwendungen nicht gemäß Abschnitt 19.6 Abs. 1 Satz 2 der Lohnsteuerrichtlinien 2012 anlässlich eines persönlichen Ereignisses der Arbeitnehmer übergeben worden seien. Die Zuwendung der Weihnachtspakete seien deshalb der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Nachdem der Beklagte dies mit Schreiben vom 16.09.2016 (Bl. 7 der LSt-Arbeitgeberakten „Klage”) der Klägerin mitgeteilt hatte, beantragte die Klägerin mit Schreiben vom 29.09.2016 (Bl. 1 der der LSt-Arbeitgeberakten „Klage”) die Erteilung einer Anrufungsauskunft zur Frage der Abgabe von Weihnachtpakete innerhalb und außerhalb einer Weihnachtsfeier. Die Klägerin teilte dabei mit, dass überlegt werde, im Rahmen von Weihnachtsfeiern nicht mehr das Paket selbst zu übergeben, sondern einen Gutschein für das Paket, das der Berechtigte an zentralen Ausgabenstelle im Empfang nehmen könne.

Für diesen – nicht streitgegenständlichen – Fall bat die Klägerin um die Auskunft, „ob die Hingabe des entsprechenden Gutscheins lohnsteuerlich unschädlich” sei. Ferner bat die Klägerin um die Auskunft, ob „die Hingabe eines Weihnachtspakets außerhalb einer Weihnachtsfeier bzw. ohne Veranstaltung einer Weihnachtsfeier lohnsteuerfrei übergeben werden” könne und „ob die Übergabe eines Weihnachtpakets bis zu einem Wert von 40 € ohne Abhaltung einer Betriebsveranstaltung lohnsteuerfrei behandelt werden könne”. Die Klägerin äußerte hierzu die Ansicht, dass der Weihnachtszeit der Anspruch innewohne, etwas schenken zu müssen. Die Weihnachtspakete seien daher lohnsteuerrechtlich den (steuerfreien) Geburtstagsgeschenken gleichzustellen.

Der Beklagte erteilte mit am 18.01.2017 zur Post gegebenen Schreiben vom 16.01.2017 (Bl. 16 ff. LSt-Arbeitgeberakten „Klage”) zum einen die – nicht streitgegenständliche – Auskunft, dass die Übergabe von Gutscheinen in einer Weihnachtsfeier unabhängig vom Wert der Gutscheine Teil des mit der Betriebsveranstaltung verbundenen geldwerten Vorteils sei. Der sich daraus einschließlich der Gutscheine ergebende Sachbezug sei nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG hinsichtlich des 110 Euro je Arbeitneh...

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