Der Handelsvertreter ist verpflichtet, Aktivitäten mit dem Ziel zu entfalten, dass Geschäfte für den Unternehmer zustande kommen oder vermittelt werden (§ 86 HGB). Im Interesse des Unternehmers muss er u. a. neue Kunden akquirieren, diese auf Bonität prüfen sowie Bestandskunden zur Umsatzerhaltung betreuen.

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