Generell ist es möglich, dass ein Geschäftsführer gegen die Risiken aus seiner Geschäftsführertätigkeit versichert wird. Im Fachjargon werden solche Policen als D&O-Versicherungen bezeichnet. D&O heißt "Directors and Officers", meint also die aufsichtsführenden und geschäftsführenden Organe. Seit Mitte der 1990er-Jahre werden solche D&O-Versicherungen, bei denen es sich um Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen handelt, auch in Deutschland angeboten.

Versicherungsnehmerin ist dabei die GmbH, versicherte Personen sind jedoch die aufsichtsführenden und geschäftsführenden Organe, also die Aufsichtsräte, Vorstände und bei der GmbH die Geschäftsführer.

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