Die Erteilung von Gutschriften bzw. Gutscheinen des Herstellers an die Kunden eines Einzelhändlers regelt Abschn. 17.2 Abs. 4 UStAE.

 
So buchen Sie richtig

Preisnachlassgutschein aufgrund von Werbeaktion

Der Hersteller (H) verkauft seine Ware zum Herstellerpreis von 100 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 19 EUR) an den Einzelhändler (E). Der Kunde (K) kauft die Ware für 178,50 EUR (= 150 EUR zzgl.28,50 EUR USt) vom Einzelhändler. Im Rahmen einer Werbeaktion des Herstellers erhält der Kunde vom Hersteller einen Preisnachlassgutschein i. H. v. 10 EUR, den er beim Einzelhändler einlösen kann.

Der Kunde zahlt dem Einzelhändler 168,50 EUR bar und 10 EUR in Form des Gutscheins. E reicht den Gutschein bei H ein und H erstattet 10 EUR an E.

Für die Lieferung des E an K werden 168,50 EUR berechnet.

a) E bucht die Entgegennahme des Bargelds

Buchungsvorschlag Buchung Barerlöse

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1000/1600 Kasse 168,50 8200/4000 Erlöse 141,60
      1770/3800 Umsatzsteuer 26,90

Ist K Unternehmer, kann er 26,90 EUR Vorsteuer abziehen, wenn ihm eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. §§ 14, 14a UStG vorliegt.

b) E bucht den Erhalt des Gutscheins

Buchungsvorschlag Buchung Erhalt des Gutscheins

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1600/3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10 8200/4000 Erlöse 8,40
      1770/3800 Umsatzsteuer 1,60
c) E bucht die Lieferung des H

Buchungsvorschlag Buchung Wareneinkauf

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
3200/5200 Wareneingang 100 1600/3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119
1570/1400 Abziehbare Vorsteuer 19      
d) H bucht den Warenverkauf an E

Buchungsvorschlag Buchung Warenverkauf

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1400/1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 119 8200/4000 Erlöse 100
      1770/3800 Umsatzsteuer 19

Die Weitergabe des Gutscheins von E an H löst bei H eine Entgeltberichtigung i. S. d. § 17 UStG aus (= Umsatzsteuerminderung). Der Vorsteuerabzug des E bleibt ohne Änderung. Damit stimmen Umsatzsteuer des Lieferanten und Vorsteuer des Leistungsempfängers nicht mehr überein!

e) Weitergabe des Gutscheins von E an H

Die Weitergabe des Gutscheins bucht E nicht gesondert, er hat bereits seine Verbindlichkeiten gegenüber H um 10 EUR gemindert (s. o.)

f) H erhält den Gutschein von E

Er bucht:

Buchungsvorschlag Buchung Erhalt des Gutscheins

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
8200/4000 Erlöse 8,40 1400/1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10
1770/3800 Umsatzsteuer 1,60      

H darf seine Umsatzsteuer um 1,60 EUR mindern.

Preiserstattungsgutschein

K zahlt an E den vollen Kaufpreis von 150 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 28,50 EUR) und reicht den Gutschein bei H ein. Dieser erstattet ihm 10 EUR (Preiserstattungsgutschein). Auch hier kann H sein Entgelt und die Umsatzsteuer mindern. Die Bemessungsgrundlage für die Lieferung des E an K beträgt unverändert 150 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (= 28,50 EUR).

Buchung bei H:

Buchungsvorschlag Buchung Preiserstattungsgutschein

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
8200/4000 Erlöse 8,40 1000/1600 Kasse 10
1770/3800 Umsatzsteuer 1,60      

Ist K Unternehmer, muss er seine Vorsteuer um 1,60 EUR kürzen.

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