Möglichkeit 1

Der Leistende erteilt über den Differenzbetrag (100 EUR zzgl. 19 EUR USt) eine "Gutschrift". Nach § 31 Abs. 1 UStDV kann eine Rechnung aus mehreren Dokumenten bestehen. Die "Gutschrift" ist Teil der ursprünglichen Rechnung und muss einen Verweis auf die entsprechende Rechnungsnummer beinhalten.[1]
Buchung: Wie Skonti, Boni.

Möglichkeit 2

Selbstverständlich kann der Rechnungsaussteller auch seine ursprüngliche Rechnung unter der alten Rechnungsnummer berichtigen und eine "neue Rechnung" unter der alten Rechnungsnummer erteilen (1.900 EUR zzgl. 361 EUR USt). Da alles unter der ursprünglichen Rechnungsnummer abgewickelt wird, liegt umsatzsteuerlich nur eine Rechnung vor.
Buchung: 2.000 + 380 EUR: Stornieren; 1.900 + 361 EUR: Einbuchen

Möglichkeit 3

Als 3. Möglichkeit könnte der Rechnungsaussteller seine ursprüngliche Rechnung (alte Rechnungsnummer) stornieren und eine neue Rechnung (mit neuer Rechnungsnummer) erteilen. Hiervon ist jedoch abzuraten, da einerseits für die tatsächlich erfolgte Lieferung unter der alten Rechnungsnummer keine Rechnung vorliegt  bzw. für eine Lieferung 2 Rechnungen mit 2 verschiedenen Rechnungsnummern gebucht wurden. Im Falle einer Abstimmung, Revision oder Betriebsprüfung ergibt sich u. U. zeitaufwendiger Klärungsbedarf.

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