Erhält der Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, mit denen sein Arbeitgeber am Markt auftritt, kann er einen Freibetrag bis zu jährlich 1.080 EUR[1] nutzen.

Wird auf dem Gutschein eine Warenmenge angegeben, gilt als Sachbezugswert der um 4 % geminderte Endpreis, zu denen der Arbeitgeber die Ware oder Dienstleistung dem Endverbraucher im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Damit ist per Saldo ein Endverbrauchspreisvolumen bis zum Betrag von 1.125 EUR (1.080 EUR/96 %) begünstigt.

Ist auf dem Gutschein ein Betrag vermerkt, gilt dieser als Sachbezugswert.[2]

 
Praxis-Beispiel

Anwendung des Rabattfreibetrags

Arbeitnehmer AN ist bei einer Metzgerei beschäftigt. Im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses erhält er nach den Regelungen im Arbeitsvertrag neben dem Barlohn monatlich einen Gutschein zum Bezug von vordefinierten Wurst- und Fleischwaren im Wert von max. 25 EUR. Er braucht nichts dazuzuzahlen.

Der Arbeitgeber kann wie folgt abrechnen:

 
Im Laden wird das dem AN gelieferte Produkt mit ausgezeichnet bzw. Dritten zum Verkauf angeboten 25 EUR
Die jährliche Abgabe an den AN beträgt 300 EUR
Keine Preisminderung von 4 %, da Betragsangabe auf Gutschein[3] 0 EUR
Als Endverkaufspreis an Dritte gelten 300 EUR
Abzüglich Aufzahlung des AN 0 EUR
Verbleibende Zuwendung des AG an den AN 300 EUR
Freibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG 1.080 EUR
Überschreitender Betrag = steuerpflichtiger Arbeitslohn 0 EUR

Damit ist die Zuwendung lohn- und sozialversicherungsfrei.[4]

Für die Umsatzsteuer handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz (Arbeitsleistung gegen Lieferung der Fleisch- und Wurstwaren).[5] Hierbei ist der Wert von 300 EUR als Bruttowert anzusehen, aus dem die Umsatzsteuer zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage herauszurechnen ist.[6] Im vorliegenden Fall entsteht also eine Umsatzsteuer i. H. v. (7/107 v. 300 EUR =) 20 EUR.

Zu beachten ist die Mindestbemessungsgrundlage die u. U. zur Berechnung der Umsatzsteuer aus einer höheren Bemessungsgrundlage führen kann.[7]

Buchung des Arbeitgebers

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 300 8945 Erlöse aus Warenabgaben an Personal[8] 280
        Umsatzsteuer 20
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 300 4670 Erlöse aus Warenabgaben an Personal[9] 280
        Umsatzsteuer 20

Es liegt keine umsatzsteuerfreie Aufmerksamkeit vor, da die Zuwendungen nicht gelegentlich, sondern regelmäßig erfolgen.

[4] § 1 Arbeitsentgeltverordnung.
[8] Automatikkonto: Hier werden die 20 EUR Umsatzsteuer automatisch gebucht.
[9] Automatikkonto: Hier werden die 20 EUR Umsatzsteuer automatisch gebucht.

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