Bei einem bilanzierenden gewerblichen Grundstückshändler/Bauunternehmer ist ein noch nicht bezugsfertiges Gebäude im Umlaufvermögen als unfertiges Erzeugnis zu erfassen. Halb- oder teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden gehören als Vorräte zum Umlaufvermögen.

 
Praxis-Beispiel

Ausweis unfertiger Erzeugnisse in der Bilanz

Herr Huber ist bilanzierender Bauunternehmer. Er erwirbt ein unbebautes Grundstück. Die Anschaffungskosten betragen 380.000 EUR. Er plant, hierauf 4 Einfamilienhäuser zu errichten. Am Bilanzstichtag 31.12.01 sind für die noch nicht fertiggestellten Häuser Baukosten von 412.000 EUR entstanden.

Da Herr Huber bilanziert, kann er das Konto "Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG" nicht verwenden. Er bucht daher wie folgt:

Buchung: Kauf des Grund und Bodens im Jahr 01:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
3980/1140

Waren (Bestand)

(Grund und Boden)
380.000 1200/1800 Bank 380.000

Buchung der Baukosten als unfertige Erzeugnisse im Jahr 01:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
7000/1040 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (Bestand) 412.000 1200/1800 Bank 412.000

Alternative: Der Bauunternehmer errichtet das Haus im Auftrag seiner Kunden:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
7090/1090 In Ausführung befindliche Bauaufträge 412.000 1200/1800 Bank 412.000

Stellt der Unternehmer das Objekt fertig und veräußert er das bebaute Grundstück, scheiden sowohl der Grund und Boden als auch die Baukosten aus dem Umlaufvermögen aus. Die Konten "unfertige Erzeugnisse" bzw. die "in Ausführung befindlichen Bauaufträge" müssen entsprechend aufgelöst werden. Die Beträge sind ggf. entsprechend der Zahl der Kunden aufzuteilen.

 
Praxis-Beispiel

Minderung des Umlaufvermögens in der Bilanz

Bauunternehmer Huber ist bilanzierender Bauunternehmer. Er erwirbt ein unbebautes Grundstück. Die Anschaffungskosten betragen 380.000 EUR. Er plant, hierauf 4 Einfamilienhäuser zu errichten. Am Bilanzstichtag 31.12.01 sind für die noch nicht fertiggestellten Häuser Baukosten von 412.000 EUR entstanden.

Herr Huber veräußert jedes Objekt zum Preis von 330.000 EUR. Im Jahr 02 wird das erste Objekt veräußert, sodass ¾ weiterhin als Umlaufvermögen auszuweisen ist. Es ergibt sich somit folgende Situation:

 
Anschaffungskosten des Grund und Bodens 380.000 EUR : 4 = 95.000 EUR
In Ausführung befindliche Bauaufträge in 01 412.000 EUR : 4 = 103.000 EUR
Weitere Baukosten im Jahr 02 126.000 EUR : 4 = 31.500 EUR
Kosten, die auf einen Erwerber entfallen 918.000 EUR : 4 = 229.500 EUR
Veräußerungserlös für ein Objekt   330.000 EUR
Gewinn aus der Veräußerung eines Objekts   100.500 EUR

Die im Jahr 02 entstanden Baukosten von 126.000 EUR hat Bauunternehmer Huber im Laufe des Jahres 02 auf das Konto "In Ausführung befindliche Bauaufträge" gebucht, sodass nach dem Verkauf eines Objekts wie folgt zu buchen ist:

Buchung des Verkaufs im Jahr 02:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 330.000 8200/4200 Erlöse 330.000

Buchung der Bestandsveränderung (Grund und Boden) im Jahr 02:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
8980/4800 Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse 95.000 3980/1140

Waren (Bestand)

(Grund und Boden)
95.000

Buchung der Bestandsveränderung (in Ausführung befindliche Bauaufträge) im Jahr 02:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
8975/4816 Bestandsveränderung in Ausführung befindlicher Bauaufträge 134.500 7090/1090 In Ausführung befindliche Bauaufträge 134.500

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