Bei einem bilanzierenden gewerblichen Grundstückshändler/Bauunternehmer ist ein noch nicht bezugsfertiges Gebäude im Umlaufvermögen als unfertiges Erzeugnis zu erfassen. Halb- oder teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden gehören als Vorräte zum Umlaufvermögen.
Ausweis unfertiger Erzeugnisse in der Bilanz
Herr Huber ist bilanzierender Bauunternehmer. Er erwirbt ein unbebautes Grundstück. Die Anschaffungskosten betragen 380.000 EUR. Er plant, hierauf 4 Einfamilienhäuser zu errichten. Am Bilanzstichtag 31.12.01 sind für die noch nicht fertiggestellten Häuser Baukosten von 412.000 EUR entstanden.
Da Herr Huber bilanziert, kann er das Konto "Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG" nicht verwenden. Er bucht daher wie folgt:
Buchung: Kauf des Grund und Bodens im Jahr 01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3980/1140 | Waren (Bestand) (Grund und Boden) |
380.000 | 1200/1800 | Bank | 380.000 |
Buchung der Baukosten als unfertige Erzeugnisse im Jahr 01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
7000/1040 | Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (Bestand) | 412.000 | 1200/1800 | Bank | 412.000 |
Alternative: Der Bauunternehmer errichtet das Haus im Auftrag seiner Kunden:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
7090/1090 | In Ausführung befindliche Bauaufträge | 412.000 | 1200/1800 | Bank | 412.000 |
Stellt der Unternehmer das Objekt fertig und veräußert er das bebaute Grundstück, scheiden sowohl der Grund und Boden als auch die Baukosten aus dem Umlaufvermögen aus. Die Konten "unfertige Erzeugnisse" bzw. die "in Ausführung befindlichen Bauaufträge" müssen entsprechend aufgelöst werden. Die Beträge sind ggf. entsprechend der Zahl der Kunden aufzuteilen.
Minderung des Umlaufvermögens in der Bilanz
Bauunternehmer Huber ist bilanzierender Bauunternehmer. Er erwirbt ein unbebautes Grundstück. Die Anschaffungskosten betragen 380.000 EUR. Er plant, hierauf 4 Einfamilienhäuser zu errichten. Am Bilanzstichtag 31.12.01 sind für die noch nicht fertiggestellten Häuser Baukosten von 412.000 EUR entstanden.
Herr Huber veräußert jedes Objekt zum Preis von 330.000 EUR. Im Jahr 02 wird das erste Objekt veräußert, sodass ¾ weiterhin als Umlaufvermögen auszuweisen ist. Es ergibt sich somit folgende Situation:
Anschaffungskosten des Grund und Bodens | 380.000 EUR : 4 = | 95.000 EUR |
In Ausführung befindliche Bauaufträge in 01 | 412.000 EUR : 4 = | 103.000 EUR |
Weitere Baukosten im Jahr 02 | 126.000 EUR : 4 = | 31.500 EUR |
Kosten, die auf einen Erwerber entfallen | 918.000 EUR : 4 = | 229.500 EUR |
Veräußerungserlös für ein Objekt | 330.000 EUR | |
Gewinn aus der Veräußerung eines Objekts | 100.500 EUR |
Die im Jahr 02 entstanden Baukosten von 126.000 EUR hat Bauunternehmer Huber im Laufe des Jahres 02 auf das Konto "In Ausführung befindliche Bauaufträge" gebucht, sodass nach dem Verkauf eines Objekts wie folgt zu buchen ist:
Buchung des Verkaufs im Jahr 02:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 330.000 | 8200/4200 | Erlöse | 330.000 |
Buchung der Bestandsveränderung (Grund und Boden) im Jahr 02:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
8980/4800 | Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse | 95.000 | 3980/1140 | Waren (Bestand) (Grund und Boden) |
95.000 |
Buchung der Bestandsveränderung (in Ausführung befindliche Bauaufträge) im Jahr 02:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
8975/4816 | Bestandsveränderung in Ausführung befindlicher Bauaufträge | 134.500 | 7090/1090 | In Ausführung befindliche Bauaufträge | 134.500 |
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