Dem Vernehmen nach soll die vom BVerfG eingeforderte Neuregelung – wie sie auch im Einzelnen ausfallen mag – aufkommensneutral konzipiert werden. Aufkommensneutralität bedeutet aber nicht Belastungsgleichheit im Einzelfall. Die Grundsteuerreform wird zwangsläufig zur Umverteilung der Steuerlasten führen. Die Frage, ob dies für den Einzelnen zu Mehr- oder Minderbelastungen bei der Grundsteuer führen wird, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten.

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