Grenzüberschreitend ausgeführte Leistungen stellen an den leistenden Unternehmer aber auch an den Leistungsempfänger im Umsatzsteuerrecht besondere Anforderungen. Die falsche Bestimmung des Orts der Leistung und die unzutreffende Bestimmung des Steuerschuldners können für beide Vertragsparteien zu nachteiligen Steuerfolgen führen. Die zutreffende Feststellung der umsatzsteuerrechtlichen Folgen grenzüberschreitend ausgeführter Leistungen erfordert immer die kombinierte Prüfung des Leistungsorts und der Steuerschuldnerschaft.

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