In flexiblen Systemen der Plankostenrechnung werden die Einflussgrößen auf die Kosten variabel berücksichtigt. Der Grad der Anpassungsfähigkeit flexibler Plankostenrechnungssysteme hängt von der Anzahl der im System berücksichtigten Kostenbestimmungsfaktoren ab. Als bedeutende Form der flexiblen Plankostenrechnung hat sich insbesondere die teilkostenorientierte Grenzplankostenrechnung etabliert.

Die Grenzplankostenrechnung arbeitet in der Kostenstellenrechnung wie die flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis. Es werden in der Kostenplanung die Kostenarten der einzelnen Kostenstellen in ihre fixen und variablen Bestandteile zerlegt (s. Tab. 1). Dies geschieht mithilfe der Kostenauflösung, die planmäßige, buchtechnische und mathematisch-statistische Verfahren zum Einsatz bringt. Die Plankosten werden ausgehend von der Festlegung der Planbeschäftigung festgelegt, wobei die Planbeschäftigung in der Praxis entweder kapazitätsorientiert oder engpassorientiert ermittelt wird. Das Ergebnis der Kostenplanung sind die geplanten Fixkosten der Kostenstelle und der Grenzplankalkulationssatz pro Beschäftigungseinheit.

Durch die Darstellung als flexible Kostenfunktion

 
Plankosten = Planfixkosten + Grenzplankalkulationssatz x Planbeschäftigung

ist es möglich, eine Sollkostenfunktion zu bestimmen, die für jeden Grad der tatsächlichen Istbeschäftigung die Sollkosten angeben kann.

 
KST Fertigung 1 (F1)      
  variabel fix Summe
Löhne 12.000,00 EUR   12.000,00 EUR
Gehälter   4.000,00 EUR 4.000,00 EUR
Sozialkosten Lohn 7.200,00 EUR   7.200,00 EUR
Sozialkosten Gehalt   2.400,00 EUR 2.400,00 EUR
Abschreibungen   8.000,00 EUR 8.000,00 EUR
Zinsen   1.200,00 EUR 1.200,00 EUR
Hilfs- und Betriebsstoffe 3.400,00 EUR   3.400,00 EUR
Energie 7.500,00 EUR 1.200,00 EUR 8.700,00 EUR
Instandhaltung 1.800,00 EUR 600,00 EUR 2.400,00 EUR
Summe Gemeinkosten 31.900,00 EUR 17.400,00 EUR 49.300,00 EUR
       
Planbeschäftigung 26.000 Min.    
       
Planfixkosten 17.400,00 EUR    
       
Grenzplankalkulationssatz 1,23 EUR/Min.    
Zum Vergleich:      
Vollkostenplankalkulationssatz 1,90 EUR/Min.    

Tab. 1:  Exemplarische Kostenplanung

Die Sollkosten sind der Ausgangspunkt in der Kostenkontrolle, da die Istkosten für die tatsächliche Beschäftigung angefallen sind. Des Weiteren können aus dem Grenzplankalkulationssatz der Kostenstelle die Grenz(Teil-)kosten bestimmt werden, die auf einen Kostenträger aus der betrachteten Kostenstelle entfallen (s. Tab. 2). Diese Grenzkosten wiederum benötigt man in der Kostenträgerrechnung (Plankalkulation) zur Kalkulation der variablen Gemeinkosten auf die Kostenträger. Man geht allerdings grundsätzlich von einem linearen Grenzkostenverlauf aus. Dieses Vorgehen begrenzt die Komplexität des Systems immens und ist auch vertretbar, wenn sich die Beschäftigungsgrade stufenweise unterscheiden, was in der industriellen Praxis der Fall sein dürfte.

 
Kostenträger 5  
Benötigte Zeit in KST F1 8 Min./Stück
Grenzkosten für Kostenträger 5 in KST F1 9,82 EUR/Stück
Zum Vergleich:  
Vollkosten für Kostenträger 5 in KST F1 15,17 EUR/Stück

Tab. 2:  Grenzstückkostenermittlung

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge