Begriff

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz: GmbH – ist die mit Abstand häufigste Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Sie ist sowohl für kleinste als auch große, global tätige Unternehmen geeignet. Wesensmerkmal ist die grundsätzlich nur kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter; deren persönliche Mitarbeit ist nachrangig bzw. entbehrlich. Selbst die Geschäftsführung der GmbH kann von einem angestellten Nichtgesellschafter übernommen werden – sog. Fremdorganschaft. Wie sich schon aus dem Namen dieser Gesellschaftsform ergibt, liegt ein wesentlicher Vorteil der GmbH in der möglichen Begrenzung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung des Gesellschafters oder des Geschäftsführers für Verbindlichkeiten der GmbH ist im Regelfall ausgeschlossen.

Eine Unterform der GmbH ist die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt), bei welcher das benötigte Kapital für die Gesellschaftsgründung nochmals deutlich reduziert ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die rechtlichen Grundlagen der GmbH sind in einem eigenen Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung geregelt – dem GmbHG. Da die GmbH eine Handelsgesellschaft ist, gelten darüber hinaus auch Bestimmungen aus dem HGB, insbesondere die §§ 238 – 342a HGB zur Rechnungslegung. Die steuerrechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem KStG i. V. m. dem EStG.

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