Überblick

Die Besteuerung einer GmbH bringt eine Reihe von Besonderheiten mit sich. Werden diese nicht oder nicht rechtzeitig beachtet, sind oftmals steuerlich nachteilige Folgen nicht mehr zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), durch welchen ein vorhergehender Betriebsausgabenabzug im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung wieder Steuer erhöhend korrigiert wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für die GmbH als Körperschaft gelten die allgemeinen Normen für die Ermittlung der Einkünfte bzw. des Gewinns. Hierzu verweist § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG im Wesentlichen auf die allgemeinen einkommensteuerlichen Regeln zur Gewinnermittlung. Dies sind insbesondere die §§ 47 EStG. Daneben sind die speziellen Regelungen für Körperschaften in den §§ 810 KStG zu beachten. Der nach den Grundsätzen des KStG und EStG ermittelte steuerliche Gewinn stellt auch die Basis für die Berechnung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG dar.

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