Alle Geschäftsführer müssen die Kapitalherabsetzung zum Handelsregister anmelden. Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.
Folgende Unterlagen müssen die Geschäftsführer der Anmeldung beifügen:
- das notarielle Protokoll des Kapitalherabsetzungsbeschlusses
- den vollständigen Wortlaut des geänderten Gesellschaftsvertrags und
- Belegblätter über die dreimalige Veröffentlichung.
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