Der Kapitalherabsetzungsbeschluss muss den Herabsetzungsbetrag angeben.

 
Praxis-Tipp

Angabe des Stammkapitals

Die Gesellschafter sollten das Stammkapital vor und nach der Herabsetzung angeben, zum Beispiel: "Das Stammkapital der X-GmbH wird von x EUR auf y EUR herabgesetzt."

Allerdings darf der Mindestbetrag des Stammkapitals (25.000 EUR) nicht unterschritten werden. Bei einem derartigen Verstoß ist der Beschluss nichtig. Es erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister.

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