In die Satzung aufzunehmen ist auch, in welcher Höhe die übernommenen Stammeinlagen eingezahlt werden. Mindestens muss ein Stammkapital von 12.500 EUR bei der Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister zur freien Verfügung des Geschäftsführers in das Gesellschaftsvermögen geleistet worden sein.
Mindestbeitrag
Diese Summe kann sich je nach vereinbarter Höhe der Stammeinlagen noch erhöhen, da auf jede übernommene Stammeinlage mindestens 1/4 des zugesagten Beitrags einzuzahlen ist.
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