Das Stammkapital teilt sich in Geschäftsanteilen bzw. Stammeinlagen auf. Ein Geschäftsanteil kann flexibel bestimmt werden. Er muss auf mindestens einen Euro lauten. Das Stammkapital einer GmbH mit z. B. 25.000 EUR kann in 25.000 Anteilen zu einem Euro aufgeteilt werden. Es kann aber auch nur aus einem Geschäftsanteil aus 25.0000 EUR bestehen; auch dazwischen ist jede Stückelung möglich.
5.2.1 Mindestkapital bei Anmeldung zum Handelsregister
In die Satzung aufzunehmen ist auch, in welcher Höhe die übernommenen Stammeinlagen eingezahlt werden. Mindestens muss ein Stammkapital von 12.500 EUR bei der Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister zur freien Verfügung des Geschäftsführers in das Gesellschaftsvermögen geleistet worden sein.
Mindestbeitrag
Diese Summe kann sich je nach vereinbarter Höhe der Stammeinlagen noch erhöhen, da auf jede übernommene Stammeinlage mindestens 1/4 des zugesagten Beitrags einzuzahlen ist.
5.2.2 Sacheinlagen
Sacheinlagen sind stets vollständig zu leisten.
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