Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist stets die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung zu berücksichtigen. Die Gesamtausstattung des Geschäftsführers einschließlich der Vergütung muss angemessen sein. Die Vergütung muss, um in dieser Hinsicht "wasserdicht" zu sein, einem internen und externen Vergleich standhalten. Das heißt, sowohl im Verhältnis zu den Mitgeschäftsführern als auch zu Geschäftsführern anderer Gesellschaften darf keine unangemessene Überhöhung bestehen. Die Vergütung wird im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen ggf. auf ihre Angemessenheit geprüft.

Muster

§ 7 Vergütung

 
(1) Der Geschäftsführer erhält eine Jahres-Grundvergütung in Höhe von x EUR, die in monatlichen Teilbeträgen in Höhe von x EUR jeweils zum 30. des Kalendermonats nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben ausbezahlt wird. [bei Bedarf] Zusätzlich erhält der Geschäftsführer als 13. Monatsgehalt zum Novembergehalt einen Betrag von x EUR brutto ausbezahlt. Die GmbH leistet zudem mit dem Junigehalt als Urlaubsgeld einen Betrag von x EUR brutto. [Bei Bedarf]: Ferner erhält der Geschäftsführer einen Zuschuss zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung bis zu der Höhe bis zu der bei gesetzlicher Versicherungspflicht Arbeitgeberanteile abzuführen wären, maximal in Höhe von 50 % der von dem Geschäftsführer geleisteten Versicherungsprämien.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge