Um eine GmbH zu beenden, ist zunächst durch die Gesellschafterversammlung deren Auflösung zu beschließen.[1] Mit diesem Beschluss ändert sich zugleich der Gesellschaftszweck, der fortan auf die Abwicklung und den Abschluss der GmbH gerichtet ist.

Neben einem Beschluss der Gesellschafter kann die Auflösung der GmbH insbesondere auch durch den Ablauf einer im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit eintreten, durch ein gerichtliches Urteil, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH oder aber den Beschluss der Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

Die Auflösung muss zur Eintragung in das Handelsregister notariell beglaubigt angemeldet werden.

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