In diesem Beitrag finden Sie eine komprimierte Darstellung der Berechnung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerrückstellung, die bei bilanzierenden Unternehmen zu bilden ist.
§ 7, § 8, § 9, § 10, § 10a, § 11, § 14, § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 4 Abs. 5b, § 35 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 121a, § 133 Bewertungsgesetz (BewG)
§ 20 Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV)
R 10a Gewerbesteuerrichtlinien (GewStR)
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