Begriff

Der Gesellschaftsvertrag ist die "Verfassung" der GmbH. Darin werden die rechtliche Ausgestaltung der GmbH, die Grundregeln der Zusammenarbeit und die Aufgabenverteilung der Organe geregelt. Der Gesellschaftsvertrag muss einige Mindestbestimmungen (§ 3 GmbHG) enthalten. Im Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter aber auch einzelne Regeln einführen, die nur für diese bestimmte Gesellschaft gelten sollen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 3 GmbHG, § 8 GmbHG und § 181 BGB.

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