Überblick

Ein Gesellschafterbeschluss ist ein Beschluss der Gesellschafter bzw. Anteilsinhaber einer Personen- oder Kapitalgesellschaft über Satzungsänderungen, Gewinnverteilung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausschluss von Gesellschaftern, Kapitalerhöhung etc. Für welche Tatbestände Gesellschafterbeschlüsse notwendig und welche Mehrheiten jeweils erforderlich sind, ist entweder gesetzlich geregelt oder im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Gesellschafterbeschlüsse sind nichtig, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Mangel leiden (z. B. Einberufungsmängel), anderenfalls anfechtbar.

 

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