Auch eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet für ihre Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die AG kommt als Gesellschaftsform meist nur für größere Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf in Betracht. Das Kapital – eingeteilt in Aktien – wird häufig durch Fremdaktionäre aufgebracht. Die dadurch bestehenden Fremdeinflüsse können durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien oder ggf. durch eine Stimmrechtspoolung eingeschränkt werden.

Bei der Gründung der AG sind der inhaltlichen Gestaltung des Gesellschaftsvertrags – der Satzung – noch engere Grenzen gesetzt als bei einer GmbH. Auch ist die Gründung der AG kostenintensiver und im Allgemeinen sind bei einer AG mehr formale Anforderungen zu beachten.

Interessant ist die AG vor allem für größere Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf. Durch die ebenfalls mögliche sog. "kleine AG" ist diese Rechtsform aber auch für mittelständische Betriebe von Relevanz.

2.9.1 Vorteile

Wie bei allen Kapitalgesellschaften ist auch hier die beschränkte Haftung ein Vorteil. Zudem schlägt sich die einfache Möglichkeit der Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien (Kapitalerhöhung) vorteilhaft nieder. Ist eine AG börsennotiert, können die Aktien zudem jederzeit zum jeweiligen Börsenkurs verkauft werden.

2.9.2 Nachteile

Wesentliche Nachteile sind eine komplexe und relativ teure Gründung, ebenso wie die Rechtsform bedingten höheren laufenden Kosten. Das Mindestgründungskapital beträgt 50.000 EUR. Die derzeitige Besteuerung mit einer gewissen doppelten Belastung ist zumindest für die Aktionäre nachteilig.

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