Eine einfache und grundlegende Tätigkeit der GbR ist die Verwaltung ihres Vermögens. Entsprechend dem verwalteten Vermögen werden daraus

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielt, z. B. indem ein Wertpapierdepot verwaltet wird, oder
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt, da das verwaltete Vermögen der GbR z. B. aus einer vermieteten Immobilie besteht.

Wie bei jeder Privatperson werden die Einkünfte einer vermögensverwaltenden GbR als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. V. m. §§ 8 ff. EStG).

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