Eine GbR ist – zumindest als Außengesellschaft – selbst und unmittelbar Träger von Rechten und Pflichten. Daraus folgt, dass eine GbR auch selbst für ihre Verbindlichkeiten einzutreten hat. Ein Gläubiger kann damit die Bezahlung der Schulden direkt von der GbR als Schuldnerin fordern, diese ggf. verklagen und aus dem erlangten Titel auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen.

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