Prinzipiell ist die Hingabe eines jeden Geschenks als besonderer Geschäftsvorfall einzeln zu buchen mit der Folge, dass der Name des Geschenkempfängers aus der Buchung oder dem Buchungsbeleg zu ersehen sein muss.[1] Aufwendungen für Geschenke gleicher Art können jedoch in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn

  • die Namen der Empfänger der Geschenke aus einem Buchungsbeleg ersichtlich sind oder
  • im Hinblick auf die Art des zugewendeten Gegenstands, z. B. Taschenkalender, Kugelschreiber oder dergleichen und wegen des geringen Werts des einzelnen Geschenks die Vermutung besteht, dass die Freigrenze von 35 EUR bei dem einzelnen Empfänger im Wirtschaftsjahr nicht überschritten wird; in diesem Fall ist zusätzlich eine Angabe der Namen der Empfänger nicht erforderlich.[2]

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