Kalkulatorische Kosten haben keinen Geldabgang zur Folge. Deshalb sind kalkulatorische Mietaufwendungen nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung zu ersehen. Weil diese Kosten kein Aufwand im eigentlichen Sinne sind, werden sie als kalkulatorische Mietkosten bezeichnet.
Beim Eigentümer eines Betriebsgebäudes würde der Gegenwert der Wertminderung des Gebäudes und der Nutzung des Grundstücks nicht in der Preiskalkulation erscheinen. Gleiches gilt für die Miete (die ja nicht an sich selbst gezahlt wird).
Die Berücksichtigung kalkulatorischer Mietaufwendungen macht die betriebswirtschaftliche Auswertung allerdings transparenter. Ihr Ansatz erfolgt regelmäßig in der Höhe einer fremdüblichen Vergleichsmiete.
Monatliche Buchung einer kalkulatorischen Miete
Hans Groß betreibt ein Geschäft in seinem eigenen Gebäude. An fiktiver Miete fallen monatlich 600 EUR an.
Buchungsvorschlag: Erfolgswirksame Buchung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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4991/6972 | Kalkulatorische Miete und Pacht | 600 | 0991/3949 | Wertberichtigungen | 600 |
Hinweis: Individuelle Anlage
Das Konto 0991/3949 muss individuell eingerichtet werden.
Buchungsvorschlag: Erfolgsneutrale Buchung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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4991/6972 | Kalkulatorische Miete und Pacht | 600 | 2891/6982 | Verrechnete kalkulatorische Miete und Pacht | 600 |
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