In aller Regel müssen die Heiz- und Betriebskosten zwischen mehreren Mietparteien bzw. zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt werden. Dabei bietet sich folgender Schlüssel an:

  • Fläche der Geschäftsräume oder
  • Anzahl der vorhandenen Mietobjekte.

Der Verteilungsschlüssel unterliegt der freien Vereinbarung der Vertragsparteien. Einzige Besonderheit: Der Verteilungsschlüssel muss immer im Voraus vereinbart werden. Wurde keine entsprechende Regelung getroffen, kann der Vermieter den Verteilungsmaßstab bestimmen.

Zu beachten ist noch, dass der Mieter die Abrechnung ohne große Schwierigkeiten nachvollziehen können muss. Die Abrechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • eine Zusammenstellung aller Betriebskosten,
  • die Nennung des Verteilerschlüssels,
  • die Berechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils und
  • die schon erbrachten Vorauszahlungen.
 
Praxis-Tipp

Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen

Nach einer Nebenkostenabrechnung erfolgt häufig eine Anpassung künftiger Vorauszahlungen. Es bietet sich eine Vereinbarung an, nach der eine Anpassung erfolgt, wenn die Abrechnung mehr als 10 % von den Vorauszahlungen abweicht.

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