Sofern eine Staffelmiete vereinbart werden soll, ist unbedingt die Schriftform einzuhalten. Außerdem muss im Vertrag die Erhöhung betragsmäßig ausgewiesen werden. Die Angabe nur einer prozentualen Steigerung reicht nicht aus.

Kommt es infolge der Staffelmiete zu einer Mieterhöhung, muss zwischen den einzelnen Mietsteigerungen mindestens 1 Jahr liegen. Andernfalls ist der gesamte Staffelmietvertrag unwirksam.

Hat der Vermieter mit seinem Mieter eine Staffelmiete vereinbart, braucht die erhöhte Miete nicht gesondert vom Mieter angefordert zu werden. Vielmehr ist der erhöhte Mietzins automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Zahlt der Mieter den Erhöhungsbetrag nicht, kommt er in Verzug, ohne dass ihm eine Mahnung geschickt werden muss.

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