Nicht selten wird vorgeschlagen, dass Geschäftspartner sich dem eigenen Verhaltenskodex ihres Kunden oder dessen Verhaltenskodex für Lieferanten unterwerfen. Sofern es hierbei nicht nur um ganz allgemeine Aussagen geht, sind solche Forderungen unseres Erachtens sehr weitgehend und schützen rechtlich bei Problemfällen nicht wirklich. Wer solche Forderungen uneingeschränkt anerkennt, wirft eher Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner vertraglichen Zusagen auf. Ausreichend ist, dass Zulieferer die Verhaltensgrundsätze des Unternehmens zur Kenntnis nehmen und erklären, dass sie ihr geschäftliches Verhalten an den gleichen Grundsätzen ausrichten. Wer einen eigenen Verhaltenskodex für Lieferanten aufstellt, sollte bedenken, dass er damit seine eigene Sorgfaltspflicht in die Sphäre des Lieferanten ausweitet. Sinn macht die Frage nach dem eigenen Compliance Management System oder wenigstens Verhaltenskodex. Das kann heute von Zulieferern von international tätigen Unternehmen erwartet werden.

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